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1. Treffen der neuen Besuchskommissionen nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) am 27.10.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich begrüße Sie herzlich. Es ist gute Tradition, dass das Gesundheitsministerium einmal im Jahr alle Mitglieder der Besuchskommissionen einlädt. Dabei ist das heute keine Routine-Veranstaltung, denn heute ist das erste gemeinsame Treffen seit Beginn der neuen Berufungsperiode vor knapp zwei Monaten. Der Kreis hat sich im Vergleich zum letzten Mal erweitert. Neben vielen „alten Hasen“ darf ich auch einige neue Kommissionsmitglieder begrüßen. Das freut mich ganz besonders, geht es hier doch um ehrenamtliches Engagement für eine Personengruppe, die nicht gerade über eine breite Lobby in der Öffentlichkeit verfügt. Nun  ist es aber nicht nur so, dass psychisch kranke Menschen besonders emotional leicht verletzlich (vulnerabel) sind, auch die Gesellschaft tritt ihnen noch zu oft mit Unsicherheit und Vorurteilen gegenüber. Die Betroffenen bedürfen daher in besonderem Maße des staatlichen Schutzes und die Gesellschaft braucht auch auf diesem Feld aktives zivilgesellschaftliches Engagement. 

In einem demokratischen Gemeinwesen muss es Aufklärung und Einblick in die Behandlung und Betreuung von psychisch erkrankten Menschen geben. Die Erfahrung der Geschichte lehrt uns, dass es eine im Verborgenen agierende Psychiatrie nicht geben darf. Die Zivilgesellschaft verlangt einen öffentlichen Diskurs über den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen und die Wahrung ihrer Rechte.  

Hierbei kommt auch Ihnen, den Mitgliedern der Besuchskommissionen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz, eine wichtige, ja eine gewachsene Funktion zu. Als im letzten Jahr das neue Gesetz in Brandenburg in Kraft trat, hatte der Gesetzentwurf der Landesregierung in der damaligen parlamentarischen Beratung eine Reihe von Verbesserungen erfahren. Einer der zentralen Punkte war dabei die Erweiterung der Zuständigkeit und der Befugnisse der Besuchskommissionen. Diese sollten sich künftig nicht nur um die Behandlungsbedingungen für die wenigen nach dem PsychKG zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten, sondern für alle psychiatrischen Patienten in Krankenhäusern und Einrichtungen kümmern.  

Leider gab es nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einigen Besuchskommissionen Schwierigkeiten mit der Umsetzung dieser Vorschrift. Von Seiten einiger Träger und der Landeskrankenhausgesellschaft wurde argumentiert, die Erweiterung der Befugnisse auf alle psychiatrischen Patienten könne vom Gesetzgeber so nicht gemeint gewesen sein. Als Begründung wurde angeführt, dass die geänderte Vorschrift nach wie vor im dritten Abschnitt des Gesetzes geregelt sei, wo es um die „unterbrachten Patienten“ geht. Das Problem wurde (in Ihrer Sitzung im Dezember vergangenen Jahres hier) von Ihnen mit meinem Staatssekretär besprochen. Herr Dr. Rühmkorf hat dabei deutlich gemacht, dass das MUGV diesen Vorgang sehr ernst nimmt und sich für Rechtssicherheit für die Besuchskommissionen einsetzen wird.  

Deshalb haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative meiner Fraktion einen gemeinsamen Änderungsentwurf zur Klarstellung eingebracht. Der Landtag hat das Gesetz am 6. Oktober verabschiedet. Es wird wohl im November in Kraft treten, mein Psychiatrie-Referat wird Sie dann natürlich umgehend informieren.

Damit sollte jetzt auch für die Träger der Rahmen klar sein, innerhalb dessen Sie als Besuchskommissionen in eigener Verantwortung prüfen dürfen und prüfen können. Insbesondere ist den Kommissionen während der Geschäftszeiten auf Verlangen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Unterlagen sichten aus denen sich die personelle Besetzung ergibt und mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten auch in Patientenakten Einsicht nehmen. 

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt, auch weil die Gesetzesinitiative aus der Mitte des Landtags zeigt, dass der Gesetzgeber dem Schutz psychisch Kranker und seelisch behinderter Menschen einen hohen Stellenwert zumisst.

Ich bitte Sie daher, schauen Sie genau hin, wie es um die Lebensbedingungen, die Betreuungsmöglichkeiten und den Umgang mit psychisch kranken Menschen bestellt ist. Achten Sie nicht nur auf die räumlichen Bedingungen in den Krankenhäusern, sondern auch auf das Arbeits- und Behandlungsklima der Stationen. Ich halte es für einen wesentlichen Güteindikator, wenn man der Besuchskommission offen gegenüber tritt. Ganz entscheidend hängt die Behandlungsqualität aber von der personellen Ausstattung ab. Deswegen sollen die Kommissionen bei jedem Besuch prüfen, ob die personelle Krankenhausausstattung für die Psychiatriepatienten, die immerhin verbindlich in der Psychiatrie-Personalverordnung vorgeschrieben ist, beachtet wird. 

Unabhängig von der Berichtspflicht sollten Sie sich auch nicht scheuen, die Hilfe des Gesundheitsministeriums in Anspruch zu nehmen, wenn Sie es für erforderlich halten. Auch künftig werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Psychiatrie-Referats im Ministerium Sie begleiten und wo möglich und nötig unterstützen. Nicht nur die Fachaufsicht für die gerichtlich untergebrachten Patientinnen und Patienten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, sondern auch das Ministerium kann im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser und seiner politischen Einflussmöglichkeiten auch im Einzelfall Verbesserungen erreichen, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Ich denke dabei nur an die gemeinsamen Besuche von Ihnen und meinem Staatssekretär bei einzelnen Krankenhausträgern diesen Mai. Herr Dr. Rühmkorf bat mich Ihnen unbedingt auszurichten, dass er sich hierfür auch in Zukunft gerne wieder Zeit nimmt, so dies nötig werden sollte. Wenn es um die Effektivierung der Arbeit der Besuchskommissionen geht, haben Sie nicht zuletzt auch immer mich persönlich an Ihrer Seite.

Ich wünsche Ihnen im Interesse unserer Patientinnen und Patienten viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Herzlichen Dank!