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Aufsichtsräte in der Pflicht

Das ist wirklich etwas Besonderes: dass der Bericht unserer Expertenkommission zum Corona-Ausbruch im Bergmann-Klinikum im März/April 2020 durch die Stadt Potsdam öffentlich zugänglich gemacht worden ist und daher auch in der ganzen Stadtgesellschaft diskutiert werden kann. Für mich wird in dieser Diskussion die Frage nach den Aufsichtsräten immer wichtiger. In ihnen sammelt sich - wenn es wie beim Bergmann-Klinikum um kommunale Gesellschaften geht - neben dem fachlichen auch der politische Sachverstand: in Gestalt von Vertrerinnen und Vertretern aus Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung.

Der Aufsichtsrat des Klinikums besteht zur Hälfte aus solchen Politikerinnen und Politikern, und natürlich muss die Frage gestellt werden, wann und wie diese auf die sich abzeichnenden Probleme im Klinikum hätten reagieren können und müssen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Aufsichtsratsvorsitzende Frau Brigitte Meier, die zugleich Beigeordnete der Landeshauptstadt für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit ist, in ihrem Dankschreiben an die Expertenkommission vom 04.02.2021 betont, dass der Aufsichtsrat viele der Einschätzungen und Bewertungen der Kommission teilt. Zugleich haben aber auch die Debatten im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung am 20.01. und 20.02. gezeigt, dass gerade die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder weiterer Erörterung bedarf.

Im Bericht unserer Expertenkommission gibt es erhebliche Kritik am Aufsichtsrat. Das ist nachzulesen, ich will es hier nicht wiederholen. Aber ich will den Blick über das Klinikum hinaus richten. Wenn die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ihre Mitglieder für die jeweiligen Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften bestimmen - haben sie dann die Rechte und Pflichten dieser Aufsichtsräte, wie sie zum Beispiel der Parlamentarische Beratungsdienst des Landestages Brandenburg am 29.10.2010 nachlesbar gemacht hat, vor Augen? Dort heißt es zum Beispiel zur "Prüfungspflicht": "Das Aufsichtsratsmitglied hat an der Aufgabe des Aufsichtsrats mitzuwirken, Jahresabschluss, Lagebericht und Vorschlag für die Gewinnverwendung zu prüfen und zum Prüfungsbericht Stellung zu nehmen; dazu hat es sich ein eigenes Urteil zu bilden." Und zur "Pflicht zum Einschreiten bei Anhaltspunkten für eine Pflichtverletzung des Vorstands": "Das Aufsichtsratsmitglied hat ihm bekannt gewordenes Fehlverhalten des Vorstands oder eine Verletzung seiner Geschäftsführungspflichten den anderen Aufsichtsratsmitgliedern oder zumindest dem Aufsichtsratsvorsitzenden bekannt zu machen."

Das sind klar umrissene Aufgaben und Maßstäbe. Die Corona-Krise führt uns allen gemeinsam vor Augen: Die Krankenhäuser stehen vor neuen, noch nie erprobten Herausforderungen. Sie zu meistern kann nicht Aufgabe der Krankenhäuser allein sein. Die Politik ist ebenso gefragt: in der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Krankenhäuser, aber eben auch - wie sich im Bergmann-Klinikum beispielhaft zeigt - in der ganz konkreten Verantwortungswahrnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder.

Hier noch einmal der Link zum Bericht:

hier downloaden: Abschlussbericht zum Corona-Ausbruch am Klinikum Ernst-von-Bergmann im Frühjahr 2020“


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