Informationsrechte stärken! Zwei Jahre Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Wie weiter?
Verbraucherpolitische Konferenz der BT-Fraktion Die Linke am 14.06.2010 in Berlin
Nur ein gut informierter Verbraucher kann wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen. Daher sind unabhängige und umfassende Information für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig.
Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Handlungsstränge:
- Die proaktive Information durch die Behörden und
- das Recht für den Verbraucher, sich gezielt Auskunft bei den Behörden zu holen.
1. Die selbstständige, proaktive Verbraucherinformation durch die Behörden
- Verbraucherinnen und Verbraucher wenden sich in der Regel nicht gleich an Behörden, sondern informieren sich zunächst über die Medien oder das Internet. Daher ist es wichtig, dass Behörden relevante Informationen für jedermann frei zugänglich bereit stellen.
- Ein Problem ist jedoch, dass Meldungen der Behörden oft nur ein geringes und regional sehr begrenztes Medienecho finden. Hier müssen die Medien weiter sensibilisiert werden.
- Viele Behörden veröffentlichen Informationen auf ihrer jeweiligen Homepage, wobei die Qualität ebenso wie der Umfang der Verbraucherinformation teilweise sehr unterschiedlich und (im Übrigen auch in Brandenburg) durchaus noch ausbaufähig ist.
- Ein sehr gutes Beispiel für aktive Verbraucherinformation via Internet ist das Verbraucherinformationssystem Bayern, an welchem 4 verschiedene Fachministerien beteiligt sind. Diese Internetseite bietet zum Einen eine konkrete aktuelle Übersicht, auf welcher vor problematischen Lebensmitteln gewarnt wird und deren Hersteller benannt werden, zum Anderen enthält sie auch aktuelle Tipps wie z.B. solche zum saisonalen Verzehr bestimmter Obst- und Gemüsesorten oder auch Hinweise zur gesunden Ernährung,
- Auch das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht regelmäßig auf seiner Internet-Seite unter dem Link „Verbraucherwarnungen“ Listen von Lebensmitteln, von denen mögliche Gesundheitsrisiken ausgehen, einschließlich deren Vertriebsfirmen.
- Zur besseren Verbraucherinformation gibt es eine Reihe weiterer länderübergreifender Initiativen, die in der Länder-Arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vor einer Woche in Potsdam diskutiert wurden und mit denen sich auch die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz unter meiner Leitung auseinander setzen wird.
- Ein wesentlicher Diskussionspunkt ist hierbei die Errichtung einer gemeinsamen Internet-Plattform der Länder zu nicht sicheren Lebensmitteln. Der Verbraucher erhält die Möglichkeit, unter der einheitlichen Website www.lebensmittelwarnung.de eine komplette Übersicht über aktuelle Warnungen bundesweit zu bekommen, die Behörden haben ihrerseits durch die Bündelung der Informationen auf einer Internetseite einen geringeren Verwaltungsaufwand, dieses Angebot soll im Januar 2011 an den Start gehen.
- Eine weitere Initiative besteht in der Einrichtung eines Internet-Portals durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln“. Hier geht es um allgemein verständliche Erläuterungen zum (oft schwer verständlichen) Kennzeichnungsrecht sowie die Offenlegung irreführender und täuschender Praktiken. Der Verbraucher kann Anfragen oder Beschwerden an das Portal richten, der Hersteller kann Stellung nehmen und danach wird beides in bewerteter, sachlicher Form ins Portal eingestellt. Dadurch soll ein Dialog zwischen Konsumenten und Herstellern organisiert und moderiert werden.
- Es werden gegenwärtig auch die verschiedenen Initiativen zur Information über die Kontrollergebnisse in Lebensmittelunternehmen diskutiert.
- Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2007 das erste Bundesland, das für bestimmte Betriebe die Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen veröffentlichte.
- In Berlin-Pankow wurden die sogenannten Positiv- und Negativlisten im Internet veröffentlicht (hierzu wird Frau Lompscher vortragen),
- Dänemark hat gute Erfahrungen mit der Anwendung seines Smily-Modells sammeln können,
- Eine weitere Initiative besteht in der Einrichtung eines Internet-Portals durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln“. Hier geht es um allgemein verständliche Erläuterungen zum (oft schwer verständlichen) Kennzeichnungsrecht sowie die Offenlegung irreführender und täuschender Praktiken. Der Verbraucher kann Anfragen oder Beschwerden an das Portal richten, der Hersteller kann Stellung nehmen und danach wird beides in bewerteter, sachlicher Form ins Portal eingestellt. Dadurch soll ein Dialog zwischen Konsumenten und Herstellern organisiert und moderiert werden.
Aus meiner Sicht ist ein bundeseinheitliches Modell auf gesetzlicher Grundlage vorzugswürdig.
- Für einige dieser genannten Initiativen ist es notwendig, Anpassungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorzunehmen. Zwischen Bund und Ländern besteht eine grundsätzliche Einigkeit, dass diese Änderungen jetzt zügig erfolgen sollen. (Zukünftig können dann auch die Behörden untereinander auf Rücknahmen oder Rückrufe gefährlicher Lebensmittel hinweisen, wodurch Informationswege verkürzt werden, weil aufwendige Dopplungen in Anhörungsverfahren der Unternehmen ausgeschaltet werden können.)
2. Die verbraucherorientierte Gestaltung und Weiterentwicklung der
Gesetzgebung zur Verbraucherinformation
- Das VIG stand bereits beim Inkrafttreten in der Kritik, unter anderem weil die bürokratischen Hürden für den Verbraucher und der bürokratische Aufwand für die Länderbehörden als zu hoch eingeschätzt wurden.
- Inzwischen wurde das Gesetz evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation des VIG wurden durch das BMELV vorgelegt (wie in bereits Panel 1 gehört?). Nun soll ein transparenter Dialogprozess zum VIG starten.
- Die Kritik am VIG scheint durch die drei erstellten Gutachten der Evaluation nicht in allen Punkten bestätigt werden zu können. Aber es bietet sich die Chance, das VIG weiterzuentwickeln und die bestehenden Schwachstellen zu beseitigen.
- Die Bundesländer werden sich in diesen Dialog aktiv einbringen. Auf Initiative Brandenburgs wurde durch die LAV eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Vorsitz von BB eingesetzt, um eine möglichst einheitliche Position der Bundesländer zur Weiterentwicklung des VIG auszuarbeiten.
- Aus meiner Sicht ist es wichtig, das VIG gleichermaßen verbraucher- aber auch behördenfreundlicher auszugestalten.
Dabei sollten vor allem folgende Forderungen umgesetzt werden:
1. Der „normale“ Verbraucher sollte nicht durch zu viel Formalien davon abgehalten werden, von seinen Informationsrechten Gebrauch zu machen; neben einem schriftlichen Antrag sollte auch eine vereinfachte Antragstellung, z.B. durch E-Mail oder Telefon, möglich sein. Mir ist unverständlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Anträge schriftlich stellen müssen, die Behörde die Auskünfte aber auch mündlich erteilen kann. Eine Dialogkultur wird so jedenfalls nicht gefördert.
2. Der Informationsanspruch sollte möglichst umfassend sein und nicht durch zu viele Ausschlussgründe verwehrt werden können. Die Frage ist doch: Was ist schützenswert? Warum soll man nicht Unternehmen nennen, die gegen das Gesetz verstoßen? Warum können die Kontrollergebnisse der behördlichen Überwachung schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und nicht frei zugänglich sein? Das ist nicht begründbar und auch nicht vermittelbar. Hier bedarf es einer Klarstellung im Gesetz. Kontrollergebnisse und Probenherkunft dürfen, nicht nur bei Verstößen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein.
3. Die Ausschlussgründe müssen zudem transparent und anwendbar ausgestaltet sein. Dem Rechtsanwender dürfte es schwer fallen, zu sagen, was sich hinter der Formulierung “sonstige wettbewerbsrelevante Informationen“ verbirgt. Hier bedarf es einer Präzisierung oder gänzlichen Streichung.
4. Es ist eine Verkürzung der Bearbeitungszeit der Anträge erforderlich. Dies kann zum Beispiel erreicht werden, indem auf eine verpflichtende Anhörung möglicher betroffener Unternehmen teilweise verzichtet wird. Die Behörde könnte stattdessen nur nach Abwägung bzw. im Zweifelsfall entscheiden, ob sie ein Unternehmen hierzu anhört. Insbesondere sollte auf eine Anhörung verzichtet werden, wenn die Behörde ohnehin plant, die Ergebnisse z.B. im Internet zu veröffentlichen.
3. Zusammenfassung
Als VSMK-Vorsitzende setze ich mich dafür ein, dass sowohl die proaktive Verbreitung von Verbraucherinformationen als auch das Recht der Verbraucher auf Auskunft weiter gestärkt und ausgebaut wird.
Es ist mein Ziel, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz noch unter meinem Vorsitz und d.h. noch in diesem Jahr, eine möglichst einvernehmliche Positionierung zu dem sich aus der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes ergebenden Änderungsbedarf beschließt.