„Gesunde Produkte – Faire Dienstleistungen – Mündige Verbraucher“.
EU-Fachkonferenz im Rahmen der VSMK 2010
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Verbraucherschutzministerkonferenz steht in diesem Jahr unter dem Motto:
„Gesunde Produkte – Faire Dienstleistungen – Mündige Verbraucher“.
Aus diesem Dreiklang leiten sich die Schwerpunkte für unsere Arbeit ab.
Lassen Sie mich mit einem ganz besonders politisch brisanten Thema beginnen.
Ein Thema, das inzwischen wirklich alle von uns erreicht hat, von der Politik bis hin zu den Kleinanlegern – das Thema Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten 1 ½ Jahren durch die Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Verluste erlitten, besonders schwerwiegend und gerade dramatisch ist es für diejenigen, die ihre Altersvorsorge verloren haben. Ich sehe hier erheblichen Handlungsbedarf zur verbraucherschutzgerechten Regulierung der Märkte.
Die Aktualität des Themas hat uns dazu bewogen, das planmäßige Verbändegespräch unter Leitung vom Staatssekretär Herrn Dr. Rühmkorf zu dieser Thematik durchzuführen. Dazu trafen sich Ende April in Potsdam Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Verwaltung, Fachverbänden und Verbraucherschutzorganisationen.
Diskutiert wurde u.a. die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und hierbei insbesondere die Frage, ob die BaFin wirklich wichtige seismografische Funktionen einer Verbraucherschutzaufsicht wahrnehmen könnte, oder ob dazu eine eigenständige Einrichtung herangezogen werden sollte.
Es ging auch generell um die Bedeutung der Verbraucherberatung im Finanzdienstleistungssektor. Auch die wenig informierten Verbraucher haben ein Recht auf Vertrauen in die Finanzdienstleistungsbranche.
Von verschiedenen Seiten wurde der so genannte Finanz- TÜV gefordert, der klare Regeln für die einzelnen Dienstleistungen festlegen solle, auch für die Vermittler selbst. Die Informationsblätter zu den Finanzprodukten wurden ebenso diskutiert, wie die gegenwärtig noch unzureichend geführten Beratungsgespräche.
Eine weitere wichtige Diskussion betraf die Frage der erforderlichen Qualifikation der Finanzberaterinnen und -berater. Die klassischen Ausbildungen zum/zur Bankkaufmann/frau bzw. zum/zur Versicherungskaufmann/frau würden heute den allgemeinen Anforderungen im Finanzdienstleistungssektor nicht mehr standhalten.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat in ihrer Sitzung 2009 umfangreichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf artikuliert und wird auch in der nächsten Sitzung im September dieses Jahres diese Thematik auf die TO setzen.
In diesem Zusammenhang werden wir auch den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen intensiv weiter begleiten.
Ein besonderes Augenmerk werden wir dabei der Einbindung des Verbraucherschutzes und seiner Organisationen in die Finanzaufsicht und der effektiven Ausgestaltung von Initiativ- und Beschwerderechten widmen.
Neben einer gesetzgeberischen und rechtlich steuernden Komponente hat das Thema Finanzen auch eine zweite Seite, nämlich die einer bewussten Verbraucherbildung und Verbraucherinformation.
Dabei gilt es die Frage zu beantworten, inwieweit die Verbraucherbildung wirklich die Verbraucher zu schützen vermag? Zumal in erster Linie diejenigen erreicht werden müssten, die ein wirkliches Problem im Umgang mit ihren Finanzen haben. Schließlich kann man sich gut vorstellen, dass die regelmäßigen Leser der Zeitschrift Finanztest eigentlich von sich aus schon sensibel genug sind, um sich nicht wider besseres Wissens auf undurchsichtige Finanzprodukte einzulassen.
Was also können wir mit Verbraucherbildung an dieser Stelle erreichen und mit welchen Zielgruppen sollten wir beginnen?
Bereits die 5. VSMK im vergangenen Jahr hat sich mit dem Thema der Stärkung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen gewidmet. Wir wollen auch in diesem Jahr hier deutlich Akzente setzen.
Kinder und Jugendliche müssen von klein auf einen kompetenten Umgang mit den eigenen Finanzen erlernen, damit sie nicht in die berüchtigte Schuldenfalle tappen.
Andererseits ist es genauso wichtig, die Kritikfähigkeit an übersteigertem Konsumverhalten zu schulen. Emanzipierte Jugendliche machen ihre eigene Anerkennung nicht davon abhängig, ob sie das aktuellste Handy oder den letzten Modeschrei besitzen.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz 2009 in Berlin hatte sich zum Ziel gesetzt, die Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen noch mehr als bisher zum Gegenstand des Schulunterrichts zu machen.
Einige Bundesländer haben im Zusammenspiel zwischen ihren Bildungs- und ihren Verbraucherschutzressorts bereits interessante und richtungweisende Ansätze in der Verbraucherbildung für Kinder und Jugendliche entwickelt.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz wurde aufgefordert, den Meinungsaustausch auf Fachebene fortzuführen.
Auch Brandenburg ist in der Abstimmung zwischen dem Bildungs-, dem Sozial- und unserem Verbraucherschutzressort im MUGV und unter Einbeziehung unserer Verbraucherzentrale Brandenburg sowie Bildungswissenschaftlern von der Universität Potsdam hier weiter zu kommen.
Unser Ziel ist es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Aktionsprogramms der Brandenburger Verbraucherzentrale ein Angebot für die Schulen zu erarbeiten, wie verbraucherpolitische Themen noch besser in den Unterricht integriert werden können.
Meine Damen und Herren,
ein ganz aktuelles Thema, welches uns im Vorsitzjahr 2010 weiterhin begleiten wird, ist das Verbraucherinformationsgesetz.
Das VIG trat im Mai 2008 in Kraft und inzwischen lief die zweijährige Evaluationsfrist ab, die Bundesrat und Bundestag bei der Beschlussfassung vorgegeben hatten. Ich beabsichtige, mich im Rahmen des VSMK- Vorsitzes aktiv in die Diskussion um die Änderung des VIG einzubringen. Die Novelle soll das Gesetz sowohl verbraucher- als auch behördenfreundlicher gestalten.
Beispielsweise muss es im Interesse der Verbraucher möglich sein, Anfragen per E-Mail und Telefon zu stellen. Außerdem sollte aus meiner Sicht im Verbraucherinformationsgesetz eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass Kontrollergebnisse der behördlichen Überwachung generell keine schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, und zwar auch dann nicht, wenn die gewonnenen Erkenntnisse Rückschlüsse auf Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zulassen.
Meine Damen und Herren,
Internet- und Telefonverträge können nach wie vor für die Verbraucher einige Fußangeln in sich bergen. Die Politik hat hier zwar erreicht, dass bei Werbeanrufen eine Einwilligung als Voraussetzung festgeschrieben wurde.
Das Widerrufsrecht wurde erweitert und die bis dahin übliche Rufnummern- unterdrückung wurde verboten. Die mir bislang vorliegenden Erfahrungen lassen jedoch darauf schließen, dass die Widerrufsregelung die Verbraucher nach wie vor nicht genügend schützt.
Deshalb will ich in der VSMK 2010 an die im vergangenen Jahr bereits erhobene Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung von telefonisch abgeschlossenen Verträgen anknüpfen und gegenüber dem Bund auf eine kritische Evaluation der getroffenen Regelungen drängen.
Meine Damen und Herren,
wir werden heute über die europäischen Regelungen zum Verbraucherschutz in den Bereichen Gewährleistungsrecht, Fernabsatz- und Haustürwiderrufsrecht sowie allgemeine Geschäftsbedingungen diskutieren.
Europa ist hier in vielerlei Hinsicht richtungweisend. Allerdings ist es unbedingt erforderlich und ich hoffe da auf Ihre Unterstützung, dass nationale Regelungsspielräume offen gehalten bleiben.
Im Februar dieses Jahres hatte ich im Rahmen einer überaus interessanten Anhörung im Europäischen Parlament zum Entwurf der neuen EU-Richtlinie über die europäischen Verbraucherrechte die Möglichkeit, eine Stellungnahme für den Bundesrat abzugeben. Ich habe genauso wie andere Ländervertreter vor einer Vollharmonisierung der nationalen Verbraucherrechte durch die EU gewarnt.
Bei der Formulierung dieser neuen Richtlinie müssen wir dafür Sorge tragen, dass bei einer pauschalen Vereinheitlichung der europäischen Verbraucherrechte nicht die Verbraucher in den Mitgliedstaaten schlechter gestellt werden, die bereits hohe Verbraucherschutzstandards erreicht haben.
Am 4. und 5. Juni 2010 wird zu dieser Richtlinie hier an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) eine internationale Tagung unter dem Thema "Vollharmonisierung im Verbraucherrecht" stattfinden.
Die Tagung wird von den Herausgebern der Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht (GPR) in Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union (FIREU) unter Federführung von Prof. Dr. Michael Stürner organisiert. Dabei soll nicht nur der Richtlinienvorschlag selber, sondern vor allem auch erörtert werden, wie sich die Vollharmonisierung auf andere Rechtsbereiche auswirkt (Dienstleistungen, Timesharing, Verbraucherkollisionsrecht, Lauterkeitsrecht etc.) und ob das Konzept der Vollharmonisierung wirklich eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bewirkt.
Eingeladen sind Referenten aus Wissenschaft, Politik und Praxis aus In- und Ausland. Referieren wird u.a. auch Frau Dr. Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherberatungszentrums hier in Frankfurt (Oder), die ich bereits begrüßt habe.
Mein Ministerium unterstützt die Veranstaltung und nimmt ebenfalls teil.
Sehr verehrte Anwesende,
unsere Ziele und Schwerpunkte in der Verbraucherarbeit in Brandenburg liegen ganz klar im Einsatz für verständliche, problemorientierte und transparente Verbraucherinformation.
Außerdem streben wir die Stärkung der Verbraucherbildung, insbesondere mit Focus auf Kinder und Jugendliche an. Die Fortsetzung der Verbraucherberatung und Verbraucherinformation auf hohem Niveau mit Unterstützung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg ist unser erklärtes Ziel.
Dazu ist es notwendig, den besonderen strukturellen Gegebenheiten unseres Bundeslandes Brandenburg Rechnung zu tragen. Brandenburg ist ein Flächenland mit einem hohen Anteil ländlicher Raum und einer sehr geringen Bevölkerungsdichte.
Die demografische Entwicklung unseres Landes wird uns vor neue Herausforderungen stellen. Im Mittelpunkt steht hierbei, die Generation 60+ und ihre Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
Außerdem erfordert die über 250 km lange Grenze zur Republik Polen eine speziell auf die Bedürfnisse der Verbraucher im grenznahen Raum abgestimmte Informations- und Beratungstätigkeit und eine aktive Kooperation mit unseren polnischen Nachbarn.
Wir haben das Thema der praktischen grenzüberschreitenden Verbraucherberatung heute in die Tagesordnung unserer Konferenz aufgenommen.
Das erste Projekt zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz mit Polen wurde bereits im Jahr 1993 verwirklicht. Der Informationsbedarf zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren-, Werk- und Dienstleistungen war außerordentlich hoch.
Seit fast 4 Jahren gibt es nun ein deutsch-polnisches Informationszentrum in Frankfurt (Oder), das aus EU-Mitteln über das INTERREG-Programm gefördert wird. Heute berät es zu grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften in der deutsch-polnischen Grenzregion auf beiden Seiten der Oder gleichermaßen. Außerdem wird vom Verbraucherzentrum die Informationsarbeit an deutschen und polnischen Schulen organisiert. Ich möchte den Ausführungen der Kolleginnen aus dem Informationszentrum nicht vorgreifen.
Wir wollen dieses gute Beispiel für eine erfolgreiche Arbeit diesseits und jenseits der Grenze auch künftig fortzuführen und auf eine dauerhafte Basis stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe zum Schluss meiner Ausführungen einige Wünsche und Erwartungen an unsere heutige Veranstaltung.
Zunächst wünsche ich mir und uns allen einen interessanten und offenen Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden.
Ich hoffe, dass dieser Tag in Frankfurt (Oder) hilft, Weichen für die Zukunft zu stellen und gleichzeitig einen nachhaltigen Eindruck hinterlässt. Und ich wünsche mir, dass wir interessante Beiträge und Diskussionen haben werden, die uns den Weg verdeutlichen, wie wir die Ziele für eine europäische Verbraucherschutzpolitik zur Stärkung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes über Länder- und Bundesgrenzen hinaus erreichen können.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine spannende Konferenz.
Vielen Dank!